E-Tretroller in Straße
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E-Tretroller im Zug mitnehmen

E-Tretroller – auch als E-Scooter oder E-Roller bezeichnet – erfreuen sich derzeit wachsender Beliebtheit bei allen, die sich schnell und effizient durch die Gegend bewegen wollen.

Da liegt es doch nahe, dass man mit dem flotten Flitzer den Weg vom oder zum Bahnhof zurücklegen will. Aber darf man seinen E-Tretroller dann auch im Zug mitnehmen? Handlich genug ist er ja…

Darf man. Derzeit gelten zwei Regeln:

  • Die Mitnahme von zusammengeklappten E-Tretrollern ist kostenfrei.
  • Ausgeklappte E-Tretroller werden wie ein Fahrrad bewertet und können folglich nur mit gültiger Fahrradkarte mitgenommen werden.

Während der Fahrt darf ein ggf. vorhandener Akku im Tretroller nicht entfernt und keinesfalls aufgeladen werden. Und: Ersatzakkus dürfen nicht mitgenommen werden.
Das hat auch seinen Grund: Akkus von Elektrorollern haben – im Gegensatz zu Handy- und Laptop-Akkus – eine höhere Leistung von über 100 Wh und sind deshalb – unverbaut – als Gefahrgut i.S.d. RID (Gefahrgutvorschrift) klassifiziert.

Zu guter Letzt: Wenn ihr das coole Teil auf der Fahrt dabei habt, bitte immer Rücksicht auf andere nehmen und den E-Tretroller im Zug auf dem Boden sicher ablegen oder sicher abstellen.

Stand: März 2023

5 Kommentare
nordbahn-Marketing
#5 — vor 42 Tagen
Hallo,
in unseren Zügen dürfen E-Scooter nach wie vor mitgenommen werden, nach dem im Blog-Beitrag beschriebenen Regeln. Sollte sich daran etwas ändern, werden wir darüber informieren. Achtung! In den Bussen des Ersatzverkehrs ist die Mitnahme von E-Scootern jedoch nicht gestattet.
jeff koralle
#4 — vor 42 Tagen
hallo.
ist dieser beitrag noch aktuell? in der zeitung stand, dass keine e-scooter, auch nicht zuzsammengeklappt, mitgenommen werden.
David
#3 — vor 1592 Tagen
Hallo - vielen lieben Dank für die fixe Antwort!
nordbahn-Marketing
#2 — vor 1592 Tagen
Hallo David,
das ist korrekt, in den Beförderungsbedingungen des SH-Tarifs wird die Mitnahme eines "Tretrollers, nicht zusammengeklappt, muskelkraftbetrieben/elektromotorisch, zweiachsig, max. dreirädrig, mit bodennahem Trittbrett, für eine stehende Person" (das trifft ja auf deinen Scrooser zu) mit einer Fahrradkarte gestattet.
Noch ein Hinweis: Es gibt zurzeit baustellenbedingt leider viele Schienenersatzverkehre (SEV), in den Bussen ist die Fahrrad- und Scootermitnahme nicht möglich. Unbedingt vor Fahrtantritt informieren, z. B. hier auf der Startseite.

David
#1 — vor 1592 Tagen
Also benötige ich beispielsweise für den Scrooser (https://tollrollen.de/scrooser) einfach eine Fahrradkarte?

Danke