Da liegt es doch nahe, dass man mit dem flotten Flitzer den Weg vom oder zum Bahnhof zurücklegen will. Aber darf man seinen E-Tretroller dann auch im Zug mitnehmen? Handlich genug ist er ja…
Darf man. Derzeit gelten zwei Regeln:
- Die Mitnahme von zusammengeklappten E-Tretrollern ist kostenfrei.
- Ausgeklappte E-Tretroller werden wie ein Fahrrad bewertet und können folglich nur mit gültiger Fahrradkarte mitgenommen werden.
Während der Fahrt darf ein ggf. vorhandener Akku im Tretroller nicht entfernt und keinesfalls aufgeladen werden. Und: Ersatzakkus dürfen nicht mitgenommen werden.
Das hat auch seinen Grund: Akkus von Elektrorollern haben – im Gegensatz zu Handy- und Laptop-Akkus – eine höhere Leistung von über 100 Wh und sind deshalb – unverbaut – als Gefahrgut i.S.d. RID (Gefahrgutvorschrift) klassifiziert.
Zu guter Letzt: Wenn ihr das coole Teil auf der Fahrt dabei habt, bitte immer Rücksicht auf andere nehmen und den E-Tretroller im Zug auf dem Boden sicher ablegen oder sicher abstellen.
Stand: März 2023